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Friedbert Pflüger verlangt Selbstabschaffung ... oder so ähnlich

von rieksmeier @ 2008-06-04 - 07:35:55

Heute schreibt Frank Schirrmacher auf faz.net zur Forderung des CDU-Politikers Friedhelm Pflüger und dessen Forderung, Anne Will wegen Halbwahrheiten und Unwahrheiten in der Sendung anzusetzen. Er erklärt Pflüger zum "Mameluck", der in Lessings "Nathan der Weise" die kleinste Sprechrolle hat ...

Mein Kommentar dazu:

Lieber Herr Schirrmacher,

das hat Pflüger sich verdient! Es ist schon aller Ehren wert, vom Feuilleton-Chef auf angemessene Größe gebracht zu werden. Eigentlich hat Pflüger den prominenten Platz nicht verdient. Sei's drumm. Und sonst? Und Anne Will? Es ist schon beklagenswert, dass restprominente Schauspieler, die ihre Ahnungslosigkeit zum Thema bekennen, zu dogmatisch geprägten "Experten" gesetzt werden, die in geschlossenen Talk-Show Kreisen rotieren. Und dann reden sie alle über die Rente, ahnungslos. Leute wie Bernd W. Klöckner, der im Grunde eine personifizierte Variante der Zinseszinsformel ist, und der nur mathematische Spargesetze wiedergibt, werden von ihrer goldenen Rolex-Uhr aufwärts gezeigt und abgewertet.

Herausforderung: Man mache einen Renten-Talk, verzichte endgültig auf Blüm und erkläre die Zinseszinsformel endlich zur Tatsache. Man beziffere desweiteren den Vermögensschaden, der durch Nichtspar-Aufforderungen der staatlich subventionierten Verbraucherschützer entsteht! Denn: Wie es nicht geht, das wissen wir schon.

Markus Rieksmeier


 
 

Finanzieller Analphabetismus bei "Finanztest"

von rieksmeier @ 2007-10-26 - 15:00:14

"Finanztest" rechnet in seiner Ausgabe 11.2007 ab Seite 32 die Rentenlücke aus: "Wieviel im Alter wirklich fehlt". Um es ganz kurz zu machen. Bei Finanztest fehlt die Inflation!

"Finanztest" schreibt: "Ein heute 32-Jähriger Alleinstehender mit einem Bruttolohn von 3.500 Euro im Monat muss bei Beginn seines Ruhestands im Jahr 2042 mit einer Rentenlücke [nach Steuern, Krankenversicherung und auf Basis von 80% des heutigen Nettogehalts] von 993 Euro rechnen... . In Kaufkraft von 2007 gerechnet wären dies 590 Euro [1,5% Inflation gerechnet]".

Diese Inflationsberechnung ist unsinnig: Wenn 993 Euro später 590 Euro Kaufkraft entsprechen, dann ist natürlich zu fragen, welcher Betrag vor Inflation einer Kaufkraft von 993 Euro NACH Inflation entspricht: Nein, es ist nicht der reziproke Wert aus dem Verhältnis 993 zu 590 Euro (1.683), da die Versorgungsquote durch unterschiedliche Wertentwicklungen "gespreizt" wird.

Es sind in diesem Beispiel und unter Zugrundelegung der aktuellen Inflation: 1.344 Euro.

Grüsse vom Mann mit dem grauenvollen Rechner an "Finanztest"

Das Buch "Alter, ist das herrlich"

von rieksmeier @ 2007-09-02 - 10:49:44

Buch:

Buch "Alter, ist das herrlich"

von rieksmeier @ 2007-09-02 - 10:42:18

Ich habe mit meinem Kollegen Jürgen Hauser das Buch „Alter, ist das herrlich - .....“ geschrieben. Darin geht es neben der Demografie etc. im Fachteil (den ich verfasst habe) um die einfache Erklärung des Sparens vom Bedarf über Inflation ... bis zur Aktion: aber hier MIT Riester, Betriebs- und Privatrente ... etc. Als Beratungsunterlage war das Buch eigentlich gar nicht angedacht und jetzt: .....

drei Tage nach Erscheinen kamen völlig unerwartet telefonische Rückmeldungen von Vertrieblern: „Rieksmeiers Part erzeugt Riester...Verständnis auf Bernd Klöckner Erklärungsniveau“; „ich glaube: Rieksmeier hat den Schlüssel gefunden“. 

Danke!                                   

Vertrieb braucht Bilder

Dieses Bild ist urheberrechtlich geschützt!Falls Sie sich für die Lösung der Rechenprobleme von Politik und Presse interessieren, gucken Sie mal hier unter http://riesterdeutsch-deutschriester.blog.de

Falls Sie sich für Pressefehler interessieren: http://pressefehler.blog.de
 

Die Zeit 33/2007: "Ein Flicken für das Rentenloch" (Rürup-Rente)

von rieksmeier @ 2007-09-02 - 10:36:57

Es ist immer wieder witzig, wie Fachartikel von so genannten Experten aufgelockert werden. Wie sagt der "Finanzexperte" Thomas Bieler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen "skeptisch": »Ich würde so einen Vertrag nie abschließen, ohne mir das vorher von einem Steuerberater durchrechnen zu lassen.« Wenn Herr Bieler als "FINANZ-Experte" einen Steuerberater braucht, sollte er seine Kompetenz prüfen. Ich glaube, Verbraucherschützer werden vor allem deswegen so gerne zitiert, weil sie so schöne Stilblüten produzieren. Ich sammmle solche Beispiele.

Frau Blunck vom "Bund der Versicherten" - nur durch einen Absatz getrennt - auch nur in die Nähe wirklicher Könner wie Professor Jäger zu stellen, ist noch mit Unwissenheit der Autorin zu entschuldigen, aber nur damit. Im Hause "Bund der Versicherten" hat man es nämlich nur mit dem "dagegen" und will mit dem "wie?" nichts zu tun haben, das verpflichtet auch nicht zu fachlicher Präszision. Apropos: wissen Sie, was Prof. Jäger gemacht hat? Er hat Ende 2004 exakt berechnet, was besser ist (Riester, Betriebsrente, Rürup oder Privatrente). Er hat es einfach getan und die Ergebnisse veröffentlicht. Nur hält sich keiner daran, auch die Finanzberater nicht.

Das ist das Gegenteil von Produktberatung und nennt sich auf den Vertrieb übersetzt "Konzeptberatung": das Produkt steht am Ende einer Vorteilhaftigkeits-Vergleichrechnung, zu der jeder Berater und jeder Finanzexperte in der Lage sein solle; auch Herr Bieler vom Verbraucherschutz.

Persönlich danke ich Prof. Jäger für viele Berechnungsvorlagen, mit denen ich berate, veröffentliche und Buchbeiträge zum Sparen schreibe. Bitte verzichten Sie künftig auf Kompetenzverstärker à la Blunck und Biehler. Sie sind nicht ZEIT-gemäß.

Neuester Beitrag für den Presseservice

von rieksmeier @ 2007-08-16 - 17:25:06

„Altersvorsorge macht Schule“? Wissen wie’s nicht geht!

„Altersvorsorge: wissen wie’s geht“. So werben die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und der Bundesverband der Volkshochschulen für ihre Ende Januar gestartete Initiative. In 500 Volkshochschulkursen sollen erwartet 20.000 Teilnehmer lernen, wie sie die Gesetzliche Rente (GRV) sinnvoll ergänzen können, um ihren heutigen Lebensstandard zu sichern; „umfassend und übersichtlich“, fundiert und verständlich“, so die Eigenwerbung, „neutral und unabhängig“.

Für den Kursteilnehmer heisst das: 544 Seiten Kursmaterial, verteilt auf 270 Folien und 277 Seiten Papier-Dokumentation, werden angewandt, um die Menschen zum Rentensparen zu bringen. Hinzu kommt ein 16-seitiger „Leitfaden zur Altersvorsorge“, einem formgerechten Antrag auf Altersrente nicht unähnlich. Die Bürger brauchen Sitzfleisch, um „Experten in eigener Sache“ zu werden: sechsmal zwei Stunden werden sie aus der Freizeitgesellschaft gerissen. Ein gerissener Zug, die Leute zum Sparen zu bringen. So kommen garantiert nur die Motivierten. Das garantiert ein versiertes Publikum – oder sollte etwa andere Zielgruppe der verunsicherten Rentenbürger erreicht werden?

40 Folien genügen dem Kurs völlig zur Erklärung, Kategorisierung und Deklinierung der Gesetzlichen Rente (GRV). Dabei schafft man es sogar, auf eine bürgernahe Übersetzung der Rentenformel, des Nachhaltigkeitsfaktors, des Nachholfaktors, der Demografie, der Rente mit 67 und der Inflation zu verzichten. Und da wir schon dabei sind: weder an geeigneter noch an ungeeigneter Stelle finden sich Hinweise auf die Riesterförderung für Arbeitslose oder Eltern in Kindererziehung. Zurück zum Anfang: Jeder Pädagoge würde einfach auf der Renteninformation aufbauen, die jeder ab 27 Jahren regelmäßig erhält – fertig. Da könnte der Kurs beginnen aufzuhören und echte Experten an Bord nehmen.

Und dann die Methodik! Die Inhalte passen nicht zu den Überschriften der Haupt-Kapitel (Module): „Wie könnte mein Leben später aussehen?“ heisst das erste der sechs Kurs-Module. Die Antwort sind die oben genannten 40 Rentenfolien, hervorragende, nur wenig gekürzte Zitate aus dem Sozialgesetzbuch. Modul 2: „Was bekomme ich eigentlich als Rente?“ „Euro“ dachte sich der Autor spontan. Weit gefehlt: weder das „was?“ noch das implizierte  „wie viel?“ werden behandelt. Dafür folgt ein nicht mehr lustiger Reigen aus fortgesetzter  SGB-Ausbildung, privatem Kassensturz, ein bisschen Alterseinkünftegesetz, zig Rentenbesteuerungsbeispiele, bei denen auch der Aspekt „Hinterbliebenrente nach Versichertenrente“ nicht zu kurz kommt. Abgerundet wird das Modul ernsthaft wird mit den unterschiedlichen Abzugsverfahren von KV-Beiträgen.

„Exotenthemen“ wie die Bausparförderung und die Einordnung von Wohneigentum in die Altersplanung kommen sicherheitshalber nicht zur Sprache, denn dafür ist die Deutsche Rentenversicherung als Macher des Ganzen nicht zuständig: für Lebensarbeitszeitkonten auch nicht. Dafür zieht sich die Riesterrente in einem dauernden Tanz ums Goldene Kalb durch den Text, als wäre Riester leibeigen für die Deutsche Rentenversicherung erfunden worden. „Wir sind Riester, oder was?“ Dass Riesterrenten Riesters Rentenkürzung nur ersetzen, kein Wort in Volkes Ohr.

Im Modul 3, man kann es wirklich nicht anders sagen, läuft die Aktion zur Höchstform auf. Der sinnige Titel lautet (Marketingleute aufgepasst): „Soll ich privat vorsorgen, und wenn ja wie?“ lautet der Slogan der Ratlosigkeit, der dann auch konsequent verfolgt wird. Ein Beispiel? Gerne! Der Kurs kreuzt nicht nur das (falsch!) erklärte Magische Dreieck des Sparens mit § 31 Wertpapierhandelsgesetz (Anlagehorizont zu erfragen) zum Verständnismonster, er schafft auch ganz neue Begriffe und Thesen, die an Überflüssigkeit und Bedeutungslosigkeit nicht zu übertreffen sind. Das könnte auch vom Kabarettisten Piet Klocke sein.

Zitat:

Vergleiche der Rendite von Altersvermögensbildung und Altersvorsorge sind unzulässig

Die Begründung dieser Zeile, die „Altersvorsorge macht Schule“ gibt, möchte der Autor Ihnen ersparen, auch die 60 (in Worten ---sechzig--- ) Folien zur Betriebsrente (Modul 4), mit deren Inhalt einige der Leserinnen und Leser zuverlässig ihre bAV-Kompetenz 2 (nicht 1) erworben haben und die jetzt auch Direktzusagen auslagern dürfen. Der Kurs geht also einen langen Weg, um am Ende vor der bAV zu warnen, vor allem vor „gezillmerten“ Tarifen, die dem Rentenbürger übrigens nicht erläutert werden. Pest ist Pest, das weiß doch jeder. Modul 5 schlägt in Überschrift, Inhalt und Qualität die Brücke der Beliebigkeit zum Modul 3 (was kann ich und wenn ja, soll ich ...?). Die Teilnehmer schlafen oder haben sich nach den Selbsterfahrungen mit den ersten vier Kursteilen der Freizeitgesellschaft zugewandt und verzichten nunmehr auf die dritte oder vierte (wer weiß das schon?) Wiederholung des Alterseinkünftegesetzes, das nun in didaktische Harmonie mit der Riesterrente gebracht wird. Dabei wird größter Wert auf die detaillierte Darstellung des Riester-Zertifizierungsprozesses gelegt, so als würde der Interessent für einen VW Polo die Einzelergebnisse des EU-Norm-Crashtests mit den Ingenieuren nachlesen müssen, um ihn kaufen zu können. Um festzustellen, ob Sie riesterfähig sind, müssen Sie laut Kurs nur eine einzige Frage beantworten können: „ist § 26 Abs. 1 EStG erfüllt?“ Na? Isser? Wer weiß? Nun mal schnell ans EStG gesetzt und geblättert; gefunden, gelesen, nix verstanden. Schade! Andere Frage (nicht aus dem Kurs, sondern von mir): „Zahlen Sie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung?“ Noch einfacher: „sind Sie angestellt? Geht doch. 

Modul 6: „Wie wähle ich das geeignete Altersvorsorgeprodukt? Wie schätze ich die Beratung ein?“ Mies! Unterste Rürup-Schicht. So schätze ich die Beratung von „Altersvorsorge macht Schule“ ein. Zu den Produkten, bei deren Auswertung, Beschreibung und Vernichtung die Verbraucherzentralen eingesprungen sind, kommt am Ende eine falsche Liste zustande, die als „Prioritäten der Förderwege“ serviert wird und die auf jede fachliche oder wissenschaftliche Begründung verzichtet. Professoren sind teuer, so dass auch bei der Erläuterung der Vermittlertypen die bekannten Klischees bedient werden, aber sehr sachlich, das muss man sagen. Und sehr falsch: „der Versicherungsmakler sollte (!) das Vermittlungsgeschäft unabhängig betreiben“ ist eine Mischung aus Inkompetenz und Stilblüte. Ausweislich der Inhalte der Module und der Dateieigenschaften (Erstellungsdatum), hat „Altersvorsorge macht Schule“ um die Jahreswende 2006/2007 herum die Bücher geschlossen und die neuen Paragrafen 34 d der Gewerbeordnung (Umsetzung der Vermittlerrichtlinie – Vermittlerrichtlinie?) gleich ganz weggelassen – das war schließlich nach Redaktionsschluss: die Kurse auch! Nach Redaktionsschluss und seit 22. Mai 2007 üben Versicherungsvermittler eine erlaubnispflichtige Tätigkeit aus. Wenn man den Kurs verfolgt und Teilnehmer befragt, dann sollte die Erlaubnispflicht auf die Macher von „Altersvorsorge macht Schule“ ausgedehnt werden, dringend! Die Kurse fallen! Und sie fallen weiter, weil „Neuerungen“ wie die Abgeltungssteuer oder das Jahressteuergesetz 2006 / Rürup-Nachbesserung) sehr wohl verlangt werden können. Mit welcher Arroganz erlauben es sich die Betreiber unter Münteferings Schirmherrschaft, auf Aktualisierungen der Rechtsstände des Lernportals zu verzichten? Die Kursteilnehmer erhalten nämlich am Ende eine Urkunde und einen Login zur E-Learning-Plattform der Deutschen Rentenversicherung. Das weckt Hoffnungen auf interaktives Selbstlernen. Es zeigt sich ein Downloadcenter für 544 Pdf-Seiten. Fazit: es wird wo immer möglich massiv Komplexität aufgebaut und in keiner Wiese zum Sparen motiviert. Diese Kurse sind sofort zurückzuziehen! Aktuelles auf http://rieksmeier.blog.de .

Der Autor Markus Rieksmeier, Hamburg, ist Versicherungsfachwirt und veröffentlicht regelmäßig zur Altersvorsorge und zum visuellen Produktmarketing der Finanzindustrie. Im Juli 2007 legte er als Ko-Autor des Buches „Alter, ist das herrlich“ (Autor Jürgen Hauser, Gabler Verlag) den viel beachteten Beitrag über das geförderte Sparen und seine Erklärung vor: „Nieder mit dem Finanziellen Analphabetismus!“, siehe http://riesterdeutsch-deutschriester.blog.de .    
 

 -          Riester für ALG I / Hartz IV     fehlt  

-          Rente mit 67                           fehlt

-          Demografie                            fehlt

-          Nachhaltigkeitsfaktor              fehlt

-          Nachholfaktor                         fehlt

-          Inflation                                  fehlt

-          Eigenheim und Rente?           fehlt

-          Bausparförderung                  fehlt

-          Vermittlerrichtlinie/ VVG-neu fehlt

-          Abgeltungssteuer                   fehlt

-          Bedarfsanalyse: vorhanden.   Vier unterschiedliche

-          Verständlichkeit                     miserabel

-          Vollständigkeit: vorhanden    60 Folien Betriebsrente, 40 Folien Riester, ,

-          auf 40 Folien GRV fehlt die Rentenformel

-          Falsche Rangliste der Sparrendite von Riester-, Rürup- Betriebs- und Privatrente, dort ohne Quelleangabe (vgl. Vermögensschaden, wenn Finanzberater Fehler machen!). Korrekt ist[1]:Zwei Hauptprodukte staatl. Förderung falsch, tendenziös oder nicht behandelt (Rürup, Betriebsrente)

-          Alterseinkünftegesetz als Ausgangspunkt nicht erläutert, nicht eingeordnet

-          Fehlerliste mit den inhaltlich, fachlichen Fehlern füllt in Tabellenform 2 Seiten

-          Völliger Verzicht auf Sparappelle! Kein Humor! Amtsdeutsch!

 




[1] Hinweise: diese Angaben gelten für Ledige Sparer und beziehen sich auf den 01.01.2006. Bei Verheirateten sinkt die Rendite tendenziell und um 0,1-0,3%. Die Förderhierarchie bleibt jedoch bestehen! Durch den Wegfall der Sozialabgabenersparnis in der bAV nähern sich die Renditen von Riester und bAV einander an, je später zum Jahre 2008 hin ein Vergleich gerechnet wird. Die Einkommensbeispiele orientieren sich am deutschen Durchschnitts-Bruttoeinkommen bzw. an der Riester-Höchstgrenze (der Vergleichbarkeit wegen). Berechnet 2004 von Jaeger/Utecht, FU Berlin; vgl. „Versicherungswirtschaft“ 23/2004, Verlag Versicherungswirtschaft Karlsruhe.

So äussert sich der Profi zur Besteuerung von Renten

von rieksmeier @ 2007-07-16 - 10:05:22


[ ... mal so dazwischen gesagt: WIE das mit dem Riester-LERNEN richtig geht steht in http://riesterdeutsch-deutschriester.blog.de ]

Das Alterseinkünftegesetz in 3 Sätzen:

1. Alle geförderten Altersrenten sind später voll zu versteuern
Riester-Renten und Betriebsrenten: zu 100%.
Rürup-Basisversorgung: je nach Beginn der Rente, ab 2040: zu 100%

2. Alle NICHT geförderten Altersrenten (Private Rentenversicherung) nur
mit dem Ertragsanteil (z.B. 65-Jähriger): zu 18%.

3.
Leistungen aus ALT-Verträgen (Beginn vor 2005): Kapitalleistungen
bleiben steuerfrei. Renten: Ertragsanteilbesteuerung (s.o.).
Besonderheiten Betriebsrente: pauschal besteuerte Einzahlungen
(alter § 40b EStG) fallen unter das alte Recht: Kapitalleistungen
steuerfrei, Rentenleistungen: Ertragsantreil.
Renten aus vor 2005 abgeschlossenen Entgeltumwandlungen
(§ 3 Nr. 63 EStG) werden voll besteuert.

War das schwer?

So äußert sich Altersvorsorge macht Schule

von rieksmeier @ 2007-07-14 - 16:23:36

Liebe LeserInnen,

ich lag heute auf der Terrasse und wollte gar nicht bloggen; aber ich musste!

So äußert sich "Altersvorsorge macht Schule" zur Ertragsanteil-Besteuerung gegenüber Endverbrauchern, die sie kundig machen wollen.

Gesagt (und verstanden!!!) werden soll im wesentlichen: Riester-Renten sind immer voll zu versteuern. Renten aus privaten Altverträgen, Lebens-/Rentenversicherungen vor 01.01.2005, muss sich (z.B.) ein 65-Jähriger nur mit 18% als Einkommen anrechnen lassen, bei neuen privaten Rentenversicherungen auch. Zahlt ein Riestersparer ausnahmeweise "nicht geförderte" Beiträge in den Vertrag ein: auch 18%. Kapitalleistungen aus Neuabschlüssen ab 01.01.2005 sind voll zu versteuern (Ablaufleistung minus Sparbeiträge = Steuerpflichtiger Ertrag). Ist die Versicherung erst ab 60 fällig und mindestens 12 Jahre gelaufen, halbiert sich der steuerpflichtige Ertrag.

Was macht "Altersvorsorge macht Schule" daraus für den Laien?!?!
(Bevor Sie das Folgende lesen, sollten Sie ein Einkommensteuergesetz bereitlegen)

Zitat aus Seite 241 des Handbuches:
4.2.2.6 Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG

Soweit die jeweiligen Leistungen auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, erfolgt die Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG. Handelt es sich um eine Rentenzahlung erfolgt eine Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a i. V. m. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG mit dem entsprechenden Ertragsanteil. Im Falle einer Kapitalauszahlung aus einem zertifizierten Versicherungsvertrag (Altersvorsorgevertrag) ist nach § 22 Nr. 5 Buchstabe b EStG der § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. D. h. erfolgt bei einem vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag (Versicherungsvertrag) die Auszahlung erst nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss und erfüllt der Vertrag die weiteren Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, unterliegt die Kapitalauszahlung insgesamt nicht der Besteuerung (§ 52 Abs. 36 Satz 5 EStG). Bei nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossenen Altersvorsorgeverträgen (Versicherungsverträge), die die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG erfüllen, unterliegt bei Kapitalauszahlungen, die auf ungeförderten Beiträgen beruhen, der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge der Besteuerung. Erfolgt die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen und hat der Vertrag im Zeitpunkt der Auszahlung mindestens 12 Jahre bestanden, ist nur die Hälfte dieses Unterschiedsbetrags der Besteuerung zu Grunde zu legen.

Zitat Ende

Schwer zu lesen? Stimmt, schließlich machen es die Autoren dem Leser besonders schwer, indem Sie auf ausreichende und korrekte Zeichensetzung verzichten und auf Füllworte größten Wert legen.

Sie meinen, es läge an den Paragrafen? Sie Schelm! Sie haben wohl selbst im Handbuch gelesen, aber an anderer Stelle, gelle. Die Paragrafen werden nämlich wiederholt durchgekaut ...

Puuuh! Die Abführmittel sind im Badezimmerschrank in der Hausapotheke. Und danach immer schön Cola trinken und Salzstangen essen.

Schönen Samstag noch!

Altersvorsorge macht Schule? Selbstlernportal = Downloadcenter für 544 Seiten Wort- und Bildmüll

von rieksmeier @ 2007-07-11 - 06:09:03

Altersvorsorge macht Schule sollte die Menschen motivieren, für das Alter vorzusorgen - nicht mehr. Dafür braucht es Klarheit:

Heute folgt ein Blick in das das "Selbstlernportal" des Kurses, welches die Teilnehmer aber erst nach Absolvierung der sechs Kursteile nutzen können.

Was leistet dieses Selbstlernportal? Es ist keines. Statt "e-learning" erwartet den Nutzer ein Downloadcenter für 544 Seiten Studienmaterial: 270 Folien der Präsentation und 274 Seiten Text.

Nach wie vor fehlen Rechenbeispiele für die Riesterförderung (Zulage/ Steuervorteil). Es gelingt 40 Seiten lang, die Gesetzliche Rentenversicherung durchzudeklinieren, es findet sich aber immernoch kein Platz für ein einziges Riesterbeispiel. Wie auch? Die Dokumente sind die gleichen, die im Volkshochschulkurs verwendet werden. Die Texte sind wohl die, die der schlechte Referent ablesen (und vorlesen!) kann und die der gute Referent auch so vortragen muss (Vorschrift).

Die Unterlagen befinden sich unverändert auf dem Rechtsstand von 2006. Verbraucherfreundliche Errungenschaften des Jahres 2007 zur Versicherungsvermittlung, Kapitalanlageberatung und zum kommenden, bekannten Versicherungsvertragsgesetz, die Nachbesserungen der Bundesregierung bei der Rürup-Basisrente von Ende 2006 finden keinen Platz. Der Vorteil gerade eines online-Portal ist es, Unterlagen aktualisieren zu können - Fehlanzeige. 4 Millionen Arbeitslose / Hartz-IV Empfänger bleiben weiter diskriminiert. Inflation findet nicht statt und das Rentenniveau sinkt auch nicht von 48 auf 35% (vor Inflation). Zulagen berechnet das Bundesfinanzministerium, allerdings ist der entsprechende Internet-Link "tot".

Herr Müntefering, ist das Ihr Ernst?

Altersvorsorge macht Schule. Vor Kursbesuch: Teilnehmer sollten Kursleiter prüfen

von rieksmeier @ 2007-06-14 - 18:26:22

Hamburg, 14.06.2007. So könnte eine kritische Pressemeldung in Abwandlung einer Pressemeldung von "Altersvorsorge macht Schule" aussehen:

Vor Teilnahme an Altersvorsorge macht Schule sollten sich Verbraucher über den Kursleiter informieren, besser noch über die Kursinhalte. Das leistet am besten ein unabhängiger Berater. Kein Teilnehmer muss sich scheuen, den Kursleiter nach seiner Qualifikation, seiner Berufserfahrung und seinen Referenzen zu fragen, zum Beispiel wo er seine neue Kompetenz ausserhalb der Gesetzlichen Rentenversicherung (Alterseinkünftegesetz, Produkttechnik Versicherung/Bank, Fondstechnik, Betriebsrentengesetz, Altersvermögensgesetz, Altersvermögenszertifizierungsgesetz ...) erlangt hat. Oder: innerhalb wievieler Tage es ihm dabei gelungen ist, die Riester-Förderung für Arbeitslose zu vergessen, ebenso die Inflation, die Rente mit 67. Im Ernst: die Kursleiter können nichts für die fachlichen und didaktischen Mängel und erheblichen Fehlleistungen im Curriculum der Deutschen Rentenversicherung. Dennoch sind sie eine Tatsache.

Darauf weist die Initiative «Markus Rieksmeier checkt Altersvorsorge macht Schule» hin, die unter anderem von Markus Rieksmeier selbst und von Vernunft, einem Taschenrechner und den Gesetzen der Finanzmathematik getragen wird. Zudem sollte der Kursleiter Auskunft über sein eigenes Einkommen geben und ob er ausschließlich an bestimmte "Anbieter" gebunden ist. Arbeitet er auf Honorarbasis, ist das nach Angaben der Initiative zwar teurer, erhöht aber die Wahrscheinlichkeit, dass der Kursleiter tatsächlich produkt- und anbieterunabhängig arbeitet - wenn auch nicht unbedingt gut.

Ein gutes Lehrgespräch beinhaltet laut dem Experten eine umfassende Analyse der aktuellen finanziellen Situation, der Lebensplanung und der individuellen Risikoeinstellung. Davon ausgehend sollte der Kursleiter je nach Szenario unterschiedliche Anlagevorschläge unterbreiten und deren Vor- und Nachteile erläutern können. Dazu gehöre insbesondere die Aufschlüsselung der Kosten und Gebühren der verschiedenen Finanzprodukte, über die bei "Altersvorsorge macht Schule" geredet wird. Inhalte der Aussagen sind schriftlich zu begründen und eine Durchschrift der Dokumentation dem Kursteilnehmer zu überlassen.

Würde die festgestellte Kursqualität von "Altersvorsorge macht Schule" mit der Beratungsqualität eines Versicherungs- oder Bankverkäufers verglichen, dann hätte der Verkäufer bessere Chancen, ungeschoren davon zu kommen. Immerhin muss der seit 22. Mai 2007 unaufgefordert umfassende Verbraucherinformationen liefern und eine Haftpflichtversicherung oder Haftungsübernahme nachweisen. Ferner hat der Bank-/Versicherungsverkäufer das Beratungsgespräch zu dokumentieren und seine Handlungsempfehlungen genau damit zu begründen - zu fundieren.

Und bei Altersvorsoge macht Schule? Vor der Unterschrift zur Teilnhame an dem Kurs sollte sich der Teilnehmer nach einem Schnupperkurs eine Bedenkzeit erbitten und die Empfehlung kritisch hinterfragen. Dabei hilft ein Kursprotokoll, zu dessen Anfertigung Altersvorsogre macht Schule ab sofort zu verpflichten ist, bei gleichzeitiger bundesweit erstmaliger Dokumentation des Kursinhaltes - und seines Zustandekommens!

Sie merken schon - "Altersvorsorge macht Schule" kann es sich gar nicht leisten, mit gleicher Elle wie die Finanzverkäufer gemessen zu werden, da der Kurs den an sich gestellten eigenen Anspruch an fachliche Substanz nicht erfüllt (Mängelliste siehe unten). Ausserdem ist das Verhindern von Sparen durch Imkompetenz, Vergrätzen oder einfach nur durch Vernebelung kein Schadenersatz-Tatbestand. Wäre es einer; der Betrag überstiege den realen Schaden von Falschberatung bei Weitem. Warum sind Verbraucherschützer, die ja den Produktteil des Kurses gestaltet haben, automatisch kompetent? Eben! Sie sind es nicht automatisch, sondern sie sind es oder sie sind es nicht. Hier sind sie es nicht.


 
 
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