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FENORE Betreuungsgesellschaft mbH - BaFin ordnet Rückabwicklung aller getätigten Partnerschaftsverträge an. Gesellschaft stellt Antrag auf Insolvenz
FENORE Betreuungsgesellschaft mbH - BaFin ordnet Rückabwicklung aller getätigten Partnerschaftsverträge an. Gesellschaft stellt Antrag auf Insolvenz
(Reporter7.com 12.07.2007) Die Fenore Betreuungsgesellschaft mbH, die Partnerschaftsverträge anbot, in denen der so genannte Juniorpartner der Gesellschaft Kapital zur Verfügung stellen konnte, welches mit 6 % p. a. verzinst werden sollte, hat einen Antrag auf Insolvenz beim Insolvenzgericht in Aschaffenburg, Aktenzeichen IN 332/07 gestellt. Den Anlegern und Geschäftspartnern der Gesellschaft ist wahrscheinlich ein Schaden von ca. 1,2 Millionen Euro entstanden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der FENORE die Geschäftstätigkeit als unerlaubtes Einlagengeschäft, welches ohne Genehmigung der BaFin betrieben wurde, verboten und die Rückabwicklung aller getätigten Partnerschaftsverträge angeordnet.

Gegen die Verantwortlichen werden bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg unter den Aktenzeichen 108 Js 3835/07 und 108 Js 7073/07, sowie bei der Staatsanwaltschaft Würzburg unter dem Aktenzeichen 761 Js 6972/07 Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das GmbH-Gesetz, Verdachts der Insolvenzverschleppung und Verdachts des Verstoßes gegen das KWG und Betruges ermittelt.

Nach Auskunft einer in München ansässigen Wirtschaftsdetektei soll der Geschäftsführer der FENORE Manfred Frank bereits im Jahre 2005 die eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgelegt haben, so dass ein Vorgehen gegen den verantwortlichen Geschäftsführer ebenso wie gegen die Gesellschaft nicht sehr Erfolg versprechend zu sein scheint.

Um weitere Ermittlungen vornehmen zu können, hat sich die Interessengemeinschaft FENORE gegründet. Geschädigte Anleger können sich bei Stefan Reischuck, Steinrader Damm 42, 23556 Lübeck, (Email sreischuck@web.de) melden. Es bleibt abzuwarten, ob hier noch Vermögen der Gesellschaft oder der verantwortlichen Gesellschafter sichergestellt werden kann. Der Unterzeichner hat zunächst einmal Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beantragt und wird über die Angelegenheit weiter berichten. Die Vertriebspartner der Gesellschaft sollen ebenfalls nicht bezahlt worden sein.



Autor
Dr. Thomas Schulte
http://www.dr-schulte.de
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