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Urteil im Doppelmordprozess
Im Prozess um den Doppelmord im mecklenburgischen Tessin ist vor dem Schweriner Landgericht das Urteil ergangen.
Im Prozess um den Doppelmord im mecklenburgischen Tessin ist 
 vor dem Schweriner Landgericht das Urteil ergangen.
Warum? (Foto-Rechte:TT)
(Reporter7.com 12.07.2007) Im Prozess um den Doppelmord im mecklenburgischen Tessin ist vor dem Schweriner Landgericht das Urteil ergangen.Neuneinhalb Jahre Haft. Mord, Geiselnahme, Raub, hieß es in der Urteilsbegründung...
Schwerin/ Im Doppelmordprozess vor dem Schweriner Landgericht ist ein Urteil ergangen./ Im Doppelmordprozess vor dem Schweriner Landgericht ist ein Urteil ergangen. Neuneinhalb Jahre Haft hieß es im Urteilsspruch. Die Angeklagten hätten sich dem Mord, Geiselnahme und Raub mit Todesfolge
schuldig gemacht, hieß es in der Urteilsbegründung. Strafmildernd war wohl die Geständigkeit der Angeklagten.Das Gericht blieb damit knapp unter der Forderung von 10 Jahren Haft.
"Die Bluttat von Tessin" hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Das Gericht sah es als erwiesen an ,das die geständigen Jugendlichen mit Messern bewaffnet, am 13. Januar in das Haus eines Ehepaares in Tessin eingedrungen waren und mehrfach auf den Mann und die Frau eingestochen haben. Nach kurzer Flucht mit einer fünfzehnjährigen Mitschülerin als Geisel wurden sie festgenommen. Die Tat solle sich "aufgeschaukelt" haben, wie im Verlauf der Gerichtsverhandlung thematisiert wurde.
Das Warum bleibt.- Warum zwei Jugendliche eine solch grausame Tat begehen können ist nach wie vor auch Eltern ein Rätsel:Der Vater von einem der Täter kann nicht verstehen warum sein Sohn so grausam handelte und distanzierte sich klar von Erziehungsfehlern. Die Tessiner Bürger und Bürgerinnen versuchen derweil zu einem normalen Alltag zurückzufinden und die schrecklichen Ereignisse im Ort zu verarbeiten. (TT)


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Autor
Timo Tasche
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