ReporterTeam.com
 
Unterschied zwischen Oberarzt-Titel und Oberarzt-Bezahlung bleibt
Arbeitsgericht in Kassel fällt Einzelfallentscheidung und äußert sich nicht zur Auslegung der Eingruppierungsregelung nach dem neuen Tarifvertrag
(Reporter7.com 28.06.2007) Frankfurt. Das Kasseler Arbeitsgericht hat am gestrigen Mittwoch (27. Juni 2007) eine Einzelentscheidung zur Eingruppierung eines Oberarztes getroffen. Diese Entscheidung berührt nicht die grundsätzliche Auseinandersetzung zwischen VKA und Marburger Bund in der Frage der Umsetzung des im
letzten Jahr vereinbarten Tarif-vertrages für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern.

Im vorliegenden Fall hatte das Krankenhaus dem Arzt nach Inkrafttreten des Tarifvertrages die Funktion eines Oberarztes übertragen. Somit unterscheidet sich der Kasseler Oberarzt von zahlreichen Alt-Oberärzten, denen bereits vor Inkrafttreten des Tarifvertrages lediglich der Titel "Oberarzt" verliehen worden ist. Denen steht nach dem neuen Tarifvertrag zwar der Titel, nicht aber automatisch die Bezahlung nach der Oberarzt-Entgeltgruppe zu. Diese erhalten nur solche Ärzte, denen Klinik-arbeitgeber "die medizinische Verantwortung für selbständige Teil- oder Funktions-bereiche" übertragen haben.

"Insofern ist der jetzt in Kassel entschiedene Fall atypisch. Das Arbeitsgericht hat keine Grundsatzentscheidung in der Frage der Auslegung des Tarifvertrages getroffen", so VKA-Geschäftsführer Hartmut Matiaske. "Im Streit mit dem Marburger Bund um die Eingruppierung von Oberärzten hat sich durch das gestrige Urteil nichts ge-ändert."

Die Entscheidung des Kasseler Arbeitsgerichts (Az 5 Ca 116/07) ist noch nicht rechtskräftig.


Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Kontakt
Katja Christ
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: Telefon: (069) 92 00 47-54

WEB: http://www.vka.de
eMail: email
 
Erklärung: Der Autor versichert, dass die veröffentlichten Inhalte in dieser Pressemitteilung der Wahrheit entsprechen und dem gesetzlichen Urheberrechte unterliegen.